(Quelle Text & Bild AefU) Der Bund will das Giftverbot im Wald lockern, dies vordergründig, um die asiatische Hornisse zu bekämpfen. Im Wald sollen neu zahlreiche für Mensch und Umwelt sehr toxische Biozide eingesetzt werden dürfen. Diese Substanzen sind teils extrem gewässer-, insekten-, vogel- und säugetierschädliche Gifte, die sogar in der Landwirtschaft längst verboten sind oder gar nie zugelassen waren. In der laufenden Vernehmlassung äussern einige Organisationen Bedenken gegen die geplante Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), u.a. auch die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU). In ihrem Schreiben zur Vernehmlassung monieren sie insbesondere, dass die Folgen einer solchen Änderung zu wenig abgeschätzt wurden. Dass es auch anders geht, zeigt die Publikation Mit Bioziden im Wald die Biodiversität schützen? Es geht dabei um Versuche in Frankreich, Nester der asiatischen Hornisse mit Wasserdampf zu zerstören. In Zusammenarbeit mit örtlichen Imkervereinen entwickeln die Initianten eine Methode, welche die Umwelt nicht beeinträchtigen sollte.
Kommentar: Die Fortsetzung dieser Geschichte ist leider, dass ab Herbst 2025 die Nester der Hornisse auch in Wäldern mit zugelassenen Bioziden bekämpft werden können. Der Bundesrat hat am 3. September 2025 die nötigen Anpassungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung beschlossen und damit einen Auftrag des Parlaments umgesetzt. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2025 in Kraft.