Selbstkontrolle

Wer Bienen hält, muss die gesetzlichen Pflichten als Tierhalter als auch die Hygienevorgaben im Umgang mit Lebensmitteln befolgen. Die wichtigsten Pflichten sind in einem Extrakt des VDRB zusammengefasst.

In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Formulare für die Selbskontrolle und einige wichtige Kontakte aufgeführt.

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Checkliste zur SelbstkontrolleSelbstkontrolle
Bestandeskontrolle der Bienenvölker inkl. den Zu- und AbgängenBestandeskontrolle
Bei Übergabe eines Bienenstandes zu verwendenMutationsformular
Veterinäramt des Kantons Zürichs (z.B. zu kontaktieren bei Seuchenfällen) Tel. 043 259 41 41Veterinäramt
Hotline Bienengesundheitsdienst, Tel. 0800 2745 274 (Beratung zu imkerlichen Fragen und bei Problemen)Bienengesundheitsdienst

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