Verschotterung von Grünflächen

Die Verschotterung von Grünflächen hat in den letzten Jahren zugenommen. In Schottergärten bedecken Steine unterschiedlicher Grösse den Boden; Pflanzen sind spärlich bis gar nicht vorhanden. Oftmals wird unter solche Kies- oder Schotterflächen auch ein Vlies, eine Plastikfolie oder eine Betonschicht verlegt, damit möglichst wenig Unkraut wächst. Die Flächen verlieren damit ihre Bedeutung als Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Zudem nehmen die Steine die Hitze auf. Dies verstärkt die Effekte des Klimawandels. Dagegen wirken Grünflächen mit ihren Pflanzen kühlend, da sie Schatten spenden sowie Regenwasser aufnehmen und dieses verdunsten. In Erfüllung des Postulats Munz (19.3611) «Stopp der Verschotterung von Grünflächen» hat der Bundesrat am 16. Dezember 2022 den Bericht dazu verabschiedet.

Der Bericht weist auf drei Massnahmen für den Umgang mit Schottergärten und die Gestaltung von Grünflächen hin. Erstens haben die Gemeinden die Möglichkeit, Schottergärten in der Bau- und Nutzungsordnung zu regeln. Konkret können die Gemeinden spezifische Vorschriften zur naturnahen Gestaltung des Aussenraumes erlassen. Sie können die Gesuchsteller verpflichten, die Aussenraum- und Umgebungsgestaltung als Teile der Bauprojekte zu erarbeiten. Oder sie können festlegen, dass Schotterflächen nicht mehr zur Grünflächenziffer angerechnet werden können.

Zweitens will der Bundesrat mit finanziellen Anreizen mithelfen, dass Städte und Gemeinden die naturnahe Gestaltung des Siedlungsraums fördern, beispielsweise mit der Realisierung naturnaher Grün- und Gewässerflächen sowie mit begrünten Dächern und Fassaden. Dies ist ein Eckpunkt des indirekten Gegenvorschlages zur Biodiversitätsinitiative. Drittens sollen Behörden und Bevölkerung für die Vorteile von naturnahen Grünflächen und Gartengestaltungen sensibilisiert werden.